Egal ob in Chips, Säften oder Zahnpasta: Bestandteile vom Schwein scheinen überall vorzukommen. Für die Verbraucher ist es deshalb sehr schwer, herauszufinden, ob sie sich wirklich fleischfrei ernähren. Viele Lebensmitteln enthalten tierische Bestandteile, die aber kaum oder gar nicht gekennzeichnet sind. Auch Angaben wie vegan oder vegetarisch auf der Verpackung leiten oft in die Irre. So wird beispielsweise auch Eiweiß aus Schweinehaaren bei der Brotherstellung eingesetzt.
Die unbemerkten Zusatzstoffe treffen besonders Menschen, die sich komplett fleischfrei ernähren wollen. Die Zahl der Vegetarier und Veganer nimmt in Deutschland stetig zu. Auch Verbraucher, die darauf achten, woher das Fleisch kommt oder aus religiösen Gründen auf Fleisch verzichten, sind von der Zugabe tierischer Bestandteile betroffen. Für Muslime sind die tierischen Zusatzstoffe daher besonders problematisch, da diese meist vom Schwein stammen.
Für die Frischkäsezubereitung wird Gelatine als Verdickungsmittel eingesetzt, Tomatensuppen wird Speck hinzugefügt. In beiden Fällen wird dies dem Verbraucher in der Zutatenliste mitgeteilt. Als „vegan“ gekennzeichnete Schokoladen können bei der Produktion in Kontakt mit Milchbestandteilen kommen. Für den Käufer bleibt jedoch nur die Bezeichnung vegan sichtbar.
Einige Hersteller wissen von der Verunreinigung veganer oder vegetarischer Produkte mit tierischen Zusätzen, andere setzen sie ganz bewusst ein. Dem Verbraucher bleibt dies nicht selten verborgen. Doch auch kennzeichnungspflichtige Zutaten müssen vom Konsument erst entschlüsselt werden, bevor die Entscheidung des Kaufs steht oder fällt. E-Nummern sind auf den meisten Produkten zu finden und bezeichnen nicht selten Zusatzstoffe tierischer Herkunft. E 441 zeigt Gelatine an, E 920 Schweineborsten als Mehlbehandlungsmittel. Eine genaue Information des Käufers ist daher schon im Vorfeld notwendig.
Gelatine im Fruchtsaft oder Wein, Bestandteile von Wild in Chips, zermahlene Läuse in der Limonade: Die Hersteller können trotz versteckter Tieranteile mit den Begriffen „vegetarisch“ oder „vegan“ werben. Die Verbraucherorganisationen Foodwatch und der Vegetarierbund (Vebu) kritisieren diese Gesetzeslücke und plädieren für eine lebensmittelrechtliche Definition der Begriffe. Auf EU-Ebene wird nun auch über die Kennzeichnung aller tierischen Bestandteile diskutiert.
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